AGBs Aussteller

AGBs für Veranstaltungen

Stand 1. März 2026

1. Veranstalter

Das Netzwerk Naturheilkunde ist weder Verband noch Organisation, sondern möchte vielmehr eine Plattform bieten für alle Therapeut/innen und Behandler/innen, die in der Behandlung ihrer Patient/innen einen naturheilkundlichen Ansatz wählen. Ziel des Netzwerkes ist es, diese Behandler/innen verschiedener Disziplinen zu vernetzen und somit in ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen und zu stärken.

Veranstalter im Rechtssinne ist die A Hoy PR Agentur- und Verlagsges. mbH, Schrannenstraße 4, 86150 Augsburg (über die Marke dentevent by ahoy pr, nachfolgend Veranstalter).


2. Anmeldung – Vertrag

Die Anmeldung zur Ausstellung, die die Liveveranstaltungen des Netzwerks Naturheilkunde begleiten, und zur Anzeigenschaltung bedarf der Schriftform, möglichst auf den vom Veranstalter zugesandten Formularen (Übersendung per E-Mail ist ausreichend).

Der Vertrag wird wirksam durch Übersendung der Rechnung durch den Veranstalter.

Bei Rücktritt vom Vertrag seitens des Ausstellers bis drei Monate vor dem Veranstaltungsbeginn kann der Veranstalter eine Stornierungsgebühr in Höhe von bis zu 50 % des Auftragspreises berechnen. Nach diesem Zeitpunkt ist bei Rücktritt der gesamte Preis zu entrichten.

Sollte die Veranstaltung aufgrund behördlicher Auflagen und/oder höherer Gewalt abgesagt werden, ist eine Durchführung nicht möglich. Auch ein nicht vertretbares gesundheitliches Risiko der Veranstaltungsteilnehmer/innen, der Aussteller/innen sowie des Teams des Veranstalters gilt als höhere Gewalt.

Sollte eine solche Absage in Betracht gezogen werden müssen, wird der Veranstalter die ausstellenden Unternehmen umgehend informieren. Ein Anspruch des Ausstellers auf Ersatz von Aufwendungen besteht in diesem Falle nicht.


3. Standplatzierungen

Der Veranstalter bemüht sich, priorisierte Wunschplatzierungen für den Aussteller zu realisieren, kann dies jedoch nur im Rahmen der durch die jeweilige Location genehmigten Hallenpläne und vorbehaltlich der feuerpolizeilichen Genehmigung umsetzen.

Ein Anspruch auf Wunschplatzierung besteht nicht, Standplatzierungen werden nach Datum des Anmeldungseinganges vergeben.


4. Teilnahme an der Ausstellung

Mietpreis Ausstellung, Anzeigenpreis und Preise der Zusatzausstattung sind nach Rechnungslegung ohne Abzug zahlbar, dem auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziel ist Folge zu leisten.

Ein Anspruch auf die Teilnahme der Ausstellung besteht erst nach vollständiger Bezahlung. Dies gilt auch für die gesonderte Berechnung der Vortragsslots.


5. Ausstellungszeiten, Auf- und Abbau, Standbau

Die Ausstellungen in München und Frankfurt sind jeweils am Veranstaltungstag ab 8.00 Uhr morgens bis 17.00 Uhr zu besetzen.

Das Hauptvortragsprogramm startet um 9.00 Uhr, der Check-in für sämtliche Veranstaltungsteilnehmer/innen öffnet um 8.00 Uhr.

Der Veranstalter ist bestrebt, eine möglichst lange Verweildauer der Teilnehmer/innen in der Ausstellung zu fördern – unter anderem durch verlängerte Pausenzeiten und eine entsprechende Wegführung.

Die Aussteller gewährleisten ihrerseits einen durchgehend ordnungsgemäßen Zustand der Ausstellungsstände, ein früherer Abbau ist nicht zulässig.

Zeiten für Auf- und Abbau München:
Aufbau: Freitag, 3. Juli 2026, 12.00 – 20.00 Uhr
Abbau: Samstag, 4. Juli 2026, 17.00 – 22.00 Uhr

Zeiten für Auf- und Abbau Frankfurt:
Aufbau: Freitag, 27. November 2026, 12.00 – 20.00 Uhr
Abbau: Samstag, 28. November 2026, 17.00 – 22.00 Uhr

Bitte achten Sie beim Auf- und Abbau darauf, die umliegenden Stände nicht zu behindern und nicht zu beschädigen. Für Beschädigungen der Ausstellungsräume bzw. des Mobiliars sowie der umliegenden Stände haftet der verursachende Aussteller.

Befestigungen am Boden und an Wänden durch Nägel, Schrauben oder schwer entfernbare Klebstoffe sind nicht zulässig.


6. Feuersicherheit, feuerpolizeiliche Vorschriften / Elektroinstallation

Die in der Hausordnung der Veranstaltungslocation festgelegten Vorschriften sind Teil dieser Ausstellungsbedingungen.

Den Beauftragten der Locations ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

Keinesfalls dürfen eigenständig Änderungen an den Elektroinstallationen vorgenommen werden.


7. Haftung und Versicherungen

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die an den Ausstellungsständen und deren Inhalt z. B. durch Feuer, Wasser oder Diebstahl entstehen können sowie für Personenschäden, die während des Auf- oder Abbaus sowie während des Ausstellungsbetriebes entstehen.

Der Aussteller hat für alle notwendigen Versicherungen selbst zu sorgen.


8. Aktionen an den Ständen, Werbung und Verkauf

Produktvorführungen im Standbereich sind zwingend unter einwandfreien hygienischen Bedingungen und ausschließlich durch Personen durchzuführen, die hierzu berufsrechtlich berechtigt sind.

Die Haftung liegt ausschließlich beim ausstellenden Unternehmen, auf die gesetzlichen Bestimmungen wird verwiesen.

Der Verkauf von Produkten bzw. die Abgabe von Mustern ist während der Messe selbstverständlich möglich, sofern es sich um in Deutschland zugelassene und verkehrsfähige Produkte handelt.

Das Auslegen von Prospektmaterial außerhalb des eigenen Standes ist nicht zulässig, bitte respektieren Sie hier die Bedürfnisse Ihrer mitausstellenden Kollegen.


9. Anzeigenplatzierung

Die Anzeigenpreise sind auf Selbstkostenbasis kalkuliert und setzen die Übersendung offsetgeeigneter Druckvorlagen voraus (PDF).

Bei Einsendung nicht druckfähiger Daten bzw. falscher Formate wird der Veranstalter die Druckvorlagen zurückgeben und/oder – wenn möglich – gegen gesonderte Rechnungsstellung anpassen. Dies geschieht ausschließlich nach Rücksprache mit dem Aussteller.


10. Film- und Fotoaufnahmen

Mit Eintritt in die Ausstellung erklären sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Ausstellerinnen und Aussteller damit einverstanden, auf Film- und/oder Fotoaufnahmen, die der Veranstalter erstellen lässt, dargestellt zu werden.

Die Aufnahmen wird der Veranstalter zur Berichterstattung sowie zur Bewerbung weiterer Veranstaltungen verwenden, in Print-, Online- und den Sozialen Medien.

Wer mit der Verwendung des eigenen Bildes nicht einverstanden ist, kann dies bei der Ausstellungsleitung vor Ort (Informationsschalter am Check-in) hinterlegen.

Der Veranstalter wird möglichst dafür Sorge tragen, Bilder, auf denen die betreffende Person einwandfrei zu erkennen ist, nicht zu veröffentlichen.

Ausstellern ist es gestattet, Bild- und Videoaufnahmen in der Ausstellung anzufertigen und zur eigenen Berichterstattung und Bewerbung zu verwenden, um Zusendung eines Belegexemplares bzw. Verlinkung auf den Sozialen Medien sowie die Verwendung des Hashtags #NetzwerkNaturheilkunde wird gebeten.

Im Rahmen des Vortragsprogramms ist das Anfertigen von Foto- und Videoaufnahmen durch nicht akkreditierte Personen ausdrücklich untersagt, Zuwiderhandlungen werden hier streng geahndet.


11. Presse

Die Veranstaltungen des Netzwerks Naturheilkunde sind geschlossene Veranstaltungen (Ticketsystem), zu denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschlägiger Redaktionen Zutritt erhalten können.

Eine Akkreditierung erfolgt unter Zusendung einer E-Mail (unter Nennung des entsprechenden Mediums) an nena@ahoy-pr.de nach Prüfung durch den Veranstalter.


12. Ansprechpartner und Feedback

Veranstalter ist mit A Hoy PR Agentur- und Verlagsges. mbH eine Eventagentur, die dem Aussteller einen Ansprechpartner für Rückfragen bzw. zur Ansprache vor Ort nennen wird.

Die Mitarbeiterinnen der Agentur sind im Vorfeld der Veranstaltung wie auch während und nach der Veranstaltung zu den üblichen Geschäftszeiten jederzeit für Fragen und Hinweise erreichbar, unter Telefon 0821 / 246 13 57 oder unter E-Mail nena@ahoy-pr.de.


13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters Augsburg.


Augsburg, 1. März 2026